Tipps für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko der Berufsunfähigkeit trifft fast jeden dritten Erwerbstätigen

Das Studium oder die Berufsausbildung sind erfolgreich abgeschlossen, und der Eintritt in das Berufsleben steht bevor. Dies ist allgemein auch der Zeitpunkt, an dem die Lebens- und Karriereplanung konkrete Zielsetzungen erfährt. Diese Ziele basieren auf dem zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommen. Tragisch wird es nur, wenn durch eine Erkrankung oder einen Unfall dieses Einkommen zukünftig entfällt. Zumindest die Miete oder die Hypotheken müssen weiter gezahlt werden. Ohne eine entsprechende Absicherung ist ein finanzieller und damit einhergehender sozialer Abstieg unausweichlich. Rund 30 Prozent der Berufstätigen in Deutschland scheiden vor Erreichen der Altersgrenze krankheitsbedingt aus dem Berufsleben aus.

Grundlagen der gesetzlichen Regelungen bei Berufsunfähigkeit

Wer eine Tätigkeit als Angestellter aufnimmt, wird durch seinen Arbeitgeber automatisch in der Sozialversicherung gemeldet, bei Selbstständigen ist eine Mitgliedschaft fallabhängig.

Gerade junge Menschen haben in der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit ein Manko. Bevor ein Leistungsanspruch besteht, müssen in den letzten 60 aufeinander folgenden Monaten mindestens 36 Beiträge gezahlt worden sein. Darüber hinaus leistet die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr bei Berufs- sondern nur noch bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Regelung besagt, dass ein berufsunfähiger Arbeitnehmer, beispielsweise ein Handwerker mit Bandscheibenvorfall einen anderen Erwerb suchen muss – die Arbeitsmarktlage bleibt dabei völlig unberücksichtigt. Die theoretische Möglichkeit, einen anderen Beruf zu ergreifen ist ausreichend für die Leistungsverweigerung. Ist ein erkrankter Arbeitnehmer in der Lage eine beliebige Erwerbstätigkeit zwischen drei und sechs Stunden am Tag nachzugehen, wird die Erwerbsminderungsrente um 50% gekürzt.

Die Notwendigkeit der privaten Absicherung sieht auch der Verbraucherschutz als zwingend

Das Pendant der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist bei den privaten Versicherern die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist sehr viel differenzierter. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer dem aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Wer als Handwerker nicht mehr tätig sein kann, muss im Rahmen der privaten Absicherung auf keinen anderen Erwerbszweig ausweichen. In der privaten Versicherung ist die Arbeitsmarktsituation völlig unberücksichtigt. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherer auf diese Verweisung verzichtet. Die Definition geht bei den privaten Versicherungen soweit, dass die Verweisung auf einen Beruf mit geringerem sozialem Ansehen verzichtet wird. Gerade bei akademischen Berufen hat dies einen hohen Stellenwert.

Für Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk versichert sind, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geradezu zwingend.

Darauf sollen Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten

  • Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so günstiger ist der Beitrag. Alter, Höhe der vereinbarten Rentenleistung, Versicherungs- und Leistungsdauer bestimmen die Prämie.
  • Mit zunehmendem Alter steigt das Krankheitsrisiko. Vorerkrankungen führen zu Leistungsausschlüssen oder Prämienerhöhung. Akzeptieren Sie in diesem Fall keinen Leistungsausschluss. Die Gefahr der Herleitung des Versicherungsfalles aus einer Vorerkrankung ist zu groß. Mit einer Risikoprämie sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Der Vertrag muss den „Verzicht der abstrakten Verweisung“ enthalten und der Beobachtungszeitraum der Krankheit auf sechs Monate reduziert sein.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder in Verbindung mit Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen werden.
  • Die vereinbarte Rentenzahlung sollte dynamisiert sein. Tritt der Leistungsfall mit beispielsweise 35 Jahren ein, hat die vereinbarte Rente inflationsbedingt im Alter von 55 nicht mehr die gleiche Kaufkraft.

Die Lektüre der Bedingungen der einzelnen Anbieter und der Vergleich sind nicht sonderlich aufregend, aber im Leistungsfall machen sie sich bezahlt.

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